Seit 1949 ihr Partner im Baugewerbe

Das Recht auf Urlaub ist heute für jeden Arbeitnehmer eine Selbstverständlichkeit. Dabei wird leider oft vergessen, dass dieses Recht erst eine Errungenschaft des vergangenen Jahrhunderts ist.

Im Baugewerbe herrschen besondere Produktionsbedingungen. Produziert wird in "wandernden Fabriken". Für die Arbeitnehmer heißt das: ständig neue Einsatzorte. Dazu kommt die starke Witterungsabhängigkeit, eine hohe Konjunkturenempfindlichkeit und große Schwankungen der Nachfrage. Dieser Unstetigkeit der Bauarbeit Herr zu werden, bedarf es einer hohen Arbeitsdynamik, hoher zwischenbetrieblicher und überregionaler Mobilität. Kommen und Gehen der Arbeitskräfte - eine hohe Fluktuation - sind die Folge. Bauarbeiter sind "Wanderer" zwischen den Betrieben. Was aber wird aus dem Urlaub bei einem häufigen Arbeitsplatzwechsel?

Die Lösung für dieses Problem: Der Urlaub wird in der Branche erworben.

Zeitachse

2005

Abschaffung des Lohnausgleichverfahrens

Mit der Winterperiode 2005/2006 wird das Lohnausgleichverfahren abgeschafft. Ersetzt wird es durch eine neue staatliche Winterbau-regelung, das Saison-Kurzarbeitergeld (kurz Saison-KUG).

2000

Abschaffung des Heftverfahrens,

Nach den guten Erfahrungen in Berlin mit dem elektronischen Meldeverfahren, wird die Lohnnachweiskarte und damit das Heftverfahren auch um übrigen Bundesgebiet abgeschafft.

1993

Einführung des elektronischen Meldeverfahrens

Zum 1. Januar 1993 startet das neue monatliche Melde- und Ersattungsverfahren, zunächst nur im Westteil Berlin. Damit besteht nunmehr die Möglichkeit einer vollständigen elektronischen Abwicklung über Datenträger oder eine Online-Anbindung. Das Heftverfahren wird damit abgeschafft.

1991

Ausdehnung Sozialkassenverfahren auf Ostberlin

1977

Gründung der Sozialkasse des Berliner Baugewerbe

Zusammenschluss der Urlaubskasse und der Lohnausgleichskasse zur Sozialkasse des Berliner Baugewerbes

1976

Einführung des Berufsbildungsverfahrens

Im Jahr 1976 wird die branchenwerte Finanzierung der Berufs-ausbildung eingeführt. Alle Unternehmen führen seitdem einen tariflichen festgelegten Beitrag ab. Den Ausbildungsbetrieben wird ein großer Teil der Ausbildungsvergütung und zusätzlich die Kosten für den Besuch in überbetrieblichen Ausbildungs-zentren erstattet.

1963

Einführung des Bundesurlaubsgesetzes

Am 1. Januar 1963 trifft mit dem Bundesurlaubsgesetz als erste bundeseinheitliche Urlaubsregelung in Kraft. Arbeitnehmer erhalten 15 Tage Urlaub im Jahr (18 Tage ab dem 35. Lebensjahr).

1956

Gründung der Lohnausgleichkasse Berlin

Die Lohnausgleichskasse des Berliner Baugewerbes wird am 23.03.1956, damals noch unter dem Namen Schlechtwetter-kasse des Berliner Baugewerbes, gegründet. 1972 erfolgte dann die Umbenennung in Lohnausgleichskasse.

1949

Gründung der Urlaubskasse Berlin

Die Urlaubskasse des Berliner Baugewerbes wird am 15. November 1949 gegründet. Das Urlaubsmarkenverfahren wird fortgeführt.

1936

Einführung des Urlaubsmarkenverfahrens

1936 wird das Urlaubsmarkenverfahren eingeführt. Arbeiter erhielten für ihren erarbeiteten Urlaubsanspruch Marken, die in einem Heft gesammelt wurden. Dadurch wurden Bauarbeiter bei Urlaubsantritt so gestellt, als ob Sie zuvor nur in einem Baubetrieb gearbeitet hätten.

1933

Reichstarifvertrag für Bauarbeiten

Die unter diesen Tarifvertrag fallenden Arbeiter hatten einen An-spruch auf drei Tage bezahlten Urlaub, wenn eine ununterbrochene Zugehörigkeit zu einem Baubetrieb von 39 Wochen bestand.