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Das Recht auf Urlaub ist heute für jeden Arbeitnehmer eine Selbstverständlichkeit. Dabei wird leider oft vergessen, dass dieses Recht erst eine Errungenschaft des vergangenen Jahrhunderts ist.
Im Baugewerbe herrschen besondere Produktionsbedingungen. Produziert wird in "wandernden Fabriken". Für die Arbeitnehmer heißt das: ständig neue Einsatzorte. Dazu kommt die starke Witterungsabhängigkeit, eine hohe Konjunkturenempfindlichkeit und große Schwankungen der Nachfrage. Dieser Unstetigkeit der Bauarbeit Herr zu werden, bedarf es einer hohen Arbeitsdynamik, hoher zwischenbetrieblicher und überregionaler Mobilität. Kommen und Gehen der Arbeitskräfte - eine hohe Fluktuation - sind die Folge. Bauarbeiter sind "Wanderer" zwischen den Betrieben. Was aber wird aus dem Urlaub bei einem häufigen Arbeitsplatzwechsel?
Die Lösung für dieses Problem: Der Urlaub wird in der Branche erworben.
Zeitachse

Abschaffung des Lohnausgleichverfahrens
Mit der Winterperiode 2005/2006 wird das Lohnausgleichverfahren abgeschafft. Ersetzt wird es durch eine neue staatliche Winterbau-regelung, das Saison-Kurzarbeitergeld (kurz Saison-KUG).

Abschaffung des Heftverfahrens,
Nach den guten Erfahrungen in Berlin mit dem elektronischen Meldeverfahren, wird die Lohnnachweiskarte und damit das Heftverfahren auch um übrigen Bundesgebiet abgeschafft.

Einführung des elektronischen Meldeverfahrens
Zum 1. Januar 1993 startet das neue monatliche Melde- und Ersattungsverfahren, zunächst nur im Westteil Berlin. Damit besteht nunmehr die Möglichkeit einer vollständigen elektronischen Abwicklung über Datenträger oder eine Online-Anbindung. Das Heftverfahren wird damit abgeschafft.

Ausdehnung Sozialkassenverfahren auf Ostberlin

Gründung der Sozialkasse des Berliner Baugewerbe
Zusammenschluss der Urlaubskasse und der Lohnausgleichskasse zur Sozialkasse des Berliner Baugewerbes

Einführung des Berufsbildungsverfahrens
Im Jahr 1976 wird die branchenwerte Finanzierung der Berufs-ausbildung eingeführt. Alle Unternehmen führen seitdem einen tariflichen festgelegten Beitrag ab. Den Ausbildungsbetrieben wird ein großer Teil der Ausbildungsvergütung und zusätzlich die Kosten für den Besuch in überbetrieblichen Ausbildungs-zentren erstattet.

Einführung des Bundesurlaubsgesetzes
Am 1. Januar 1963 trifft mit dem Bundesurlaubsgesetz als erste bundeseinheitliche Urlaubsregelung in Kraft. Arbeitnehmer erhalten 15 Tage Urlaub im Jahr (18 Tage ab dem 35. Lebensjahr).

Gründung der Lohnausgleichkasse Berlin
Die Lohnausgleichskasse des Berliner Baugewerbes wird am 23.03.1956, damals noch unter dem Namen Schlechtwetter-kasse des Berliner Baugewerbes, gegründet. 1972 erfolgte dann die Umbenennung in Lohnausgleichskasse.

Gründung der Urlaubskasse Berlin
Die Urlaubskasse des Berliner Baugewerbes wird am 15. November 1949 gegründet. Das Urlaubsmarkenverfahren wird fortgeführt.

Einführung des Urlaubsmarkenverfahrens
1936 wird das Urlaubsmarkenverfahren eingeführt. Arbeiter erhielten für ihren erarbeiteten Urlaubsanspruch Marken, die in einem Heft gesammelt wurden. Dadurch wurden Bauarbeiter bei Urlaubsantritt so gestellt, als ob Sie zuvor nur in einem Baubetrieb gearbeitet hätten.

Reichstarifvertrag für Bauarbeiten
Die unter diesen Tarifvertrag fallenden Arbeiter hatten einen An-spruch auf drei Tage bezahlten Urlaub, wenn eine ununterbrochene Zugehörigkeit zu einem Baubetrieb von 39 Wochen bestand.