Was müssen Sie melden?
Von wann bis wann hat der Arbeitnehmer in dem Monat gearbeitet?
Beschäftigungstage sind alle Tage, an denen jemand in einem Baubetrieb gearbeitet hat. Wir nennen die Beschäftigungstage auch Urlaubsberechnungstage. Wie Sie die Beschäftigungstage ausrechnen, lesen Sie auch in dem Abschnitt Urlaubstage.
Wenn ein Arbeitnehmer zum ersten Mal angemeldet wird, bekommt er eine Arbeitnehmer-Nummer. Die Nummer hat 13 Ziffern. Diese Nummer brauchen Sie für die monatlichen Meldungen. Geben Sie die Nummer immer an, wenn Sie Fragen haben.
Sie müssen uns den Bruttolohn Ihrer Arbeitnehmer mitteilen. Bruttolohn ist der Lohn, von dem keine Steuern abgezogen sind.
Diese Leistungen gehören immer zum Bruttolohn:
- Nachzahlung von Lohn, Feiertag, Zeitlohn oder Soziallohn
- Prämien
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsvergütung
- Sachbezüge (zum Beispiel Auto)
- Lohnfortzahlungen wegen Krankheit
- Zuschuss zum Krankengeld nach der Lohnfortzahlung
- Andere Zuschüsse: Vermögenswirksame Leistungen, Versicherungen, Zuschläge für Erschwernis, Zuschlag für Überstunden, Zulage für Stammarbeit oder Kurzarbeitergeld
Diese Einmalzahlungen müssen Sie melden, wenn Sie steuerpflichtig sind:
- Vergütung für Reisezeit, Wegezeit, Wegegeld oder Unterkunft
- Zuschlag für Sonntage oder Feiertage
- Nachtzuschlag
- Jubiläumszuwendung
- Auslösung
Diese Einmalzahlungen müssen Sie melden, wenn die Beiträge pauschal versteuert werden nach §40 Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes (EstG)
- Essenszuschüsse
- Abgeltungen für Fahrtkosten
- Lohn bei Betriebsveranschaltungen
- Beihilfen zur Erholung
Sie müssen den vereinbarten Brutto-Stundenlohn melden, den Sie Ihrem Arbeitnehmer pro Stunde zahlen.
Der Brutto-Stundelohn muss dem Gesamttarifstundenlohn entsprechen. Der Gesamttarifstundenlohn (GTL) besteht aus 2 Summen:
- Tarifstundenlohn (TL)
- Bauzuschlag (BZ).
Für die Lohngruppen 1 entspricht der Gesamttarifstundenlohn (GTL) dem Mindestlohn laut Tarifvertrag.
Die meisten Arbeitnehmer gehören zur Lohngruppe 1. Besonders ist die Lohngruppe 8. Das sind zum Beispiel Reinigungskräfte und Praktikanten.
Wie viele Stunden hat der Arbeitnehmer gezahlt bekommen?
- Zu den gezahlten Stunden gehören alle geleisteten Stunden, Zeiten mit Feiertagsbezahlung und Zeiten einer Freistellung mit Lohnfortzahlung.
Wie viel Tage Urlaub hat der Arbeitnehmer in dem Monat genommen?
Wie werden die Urlaubstage ausgerechnet?
Arbeitnehmer in Vollzeit oder in Teilzeit, die von Montag bis Freitag arbeiten, haben pro Jahr 30 Urlaubstage - oder 35 Tage, wenn sie schwerbehindert sind.
Arbeitet ein Arbeitnehmer in Teilzeit mit festen Arbeitstagen an weniger als 5 Tagen? Dann müssen Sie zuerst ausrechnen, auf wie viele Beschäftigungstage der Arbeitnehmer im Monat Anspruch hat. Danach rechnen Sie die Urlaubstage pro Monat aus.
- Teilzeit mit festen Arbeitstagen
Für Arbeitnehmer in Teilzeit mit festen Arbeitstagenm die nicht von Montag bis Freitag arbeiten, gilt diese Formel:(gearbeitete Tage pro Woche x 30) / 5 = Beschäftigungstage pro Monat
Jetzt haben Sie die Beschäftigungstage ausgerechnet. Der nächste Schritt sind die Urlaubstage pro Monat. Dafür gilt diese Formel:
(Beschäftigungstage x 30) / 365 = Urlaubstage pro Monat
- Teilzeit ohne feste Arbeitstage
Arbeitet ein Arbeitnehmer ohne feste Arbeitstage? Zum Beispiel als Aushilfe? Dann müssen Sie die Arbeitstage pro Monat zählen. Es gilt diese Formel:
( gearbeitete Tage x 30 ) / 365 = Urlaubstage pro Monat
Wie viel Urlaubsgeld hat der Arbeitnehmer in dem Monat bekommen?
Anzahl der Krankentage, wenn ein Arbeitnehmer länger als 6 Wochen krank ist.
Ansprechpartner
Welche Fristen gibt es?
Sie müssen den Bruttolohn Ihrer Arbeitnehmer
bis zum 15. des folgenden Monats
an die Sozialkasse melden.
Bis wann können Sie Meldungen korrigieren?
Sie können Ansprüche auf Erstattung später korrigieren. Die Frist beträgt aber 2 Jahre nach Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Aber: Wenn Sie die Ansprüche auf Erstattung mehr als 2 Monate nach Beschäftigungsende einreichen, kann die Sozialkasse von Ihren Ansprüchen bestimmte Ansprüche von anderen Betrieben abziehen: Nämlich dann, wenn andere Betriebe die Ansprüche auf Erstattungen nicht oder zu spät eingereicht oder ein Beschäftigungsende zu spät oder nicht gemeldet haben. Dann verbleibt das Geld auf dem Konto des Arbeitnehmers. Er kann sich das Geld von einem späteren Arbeitgeber auszahlen lassen. Oder er erhält es von uns über die Entschädigung.
An- und abmelden von Arbeitnehmern
Anmelden
Wenn Sie einen Arbeitnehmer anmelden, müssen Sie der Sozialkasse diese Informationen melden:
- Vorname und Nachname
- Geburtsdatum
- Adresse
- Steuer-ID
- Beginn der Beschäftigung
Abmelden
Wenn Sie einen Arbeitnehmer abmelden, müssen Sie nur das Ende der Beschäftigung melden.
Meldung von Änderungen
Sie müssen diese Änderungen melden:
- Wechsel der Adresse
- Andere Beschäftigungszeiten als die gemeldeten
Für An-, Ab- oder Änderungsmeldungen nutzen Sie bitte das Formular - Mitteilung M.
Welche Änderungen zur Firma müssen Sie melden?
- Änderung Firmensitz
- Änderung Rechtsform
- Änderung Firmenname
Bitte melden Sie alle Änderungen an die Betriebserfassung:
E-Mail: erfassung@sozialkasse-berlin.de
Ansprechpartner
Formulare

Was können wir für Sie tun?
Sozialkasse des Berliner Baugewerbes
Lückstraße 72/73
10317 Berlin