Beiträge und Erstattungen

Bauhauptgewerbe
Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

Beiträge

Bis wann müssen Sie zahlen?

Sie müssen für jeden Monat spätestens bis zum 15. des nächsten Monats zahlen.
 

Wie viel müssen Sie zahlen?

Sie müssen einen Beitrag von 13.9 % des Bruttolohns zahlen.
 

Wie zahlen Sie?

Am einfachsten ist es, wenn Sie ein SEPA-Mandat einrichten. Dann buchen wir das Geld von Ihrem Konto ab. Sie können aber auch selbst überweisen.

SEPA-Mandat 
Lastschrift Steinmetz

Überweisung
Berliner Volksbank eG
IBAN DE85 1009 0000 8843 0260 10
BIC BEVODEBB

Verrechnung
Haben Sie Beiträge noch nicht überwiesen? Dann verrechnen wir das Urlaubsgeld mit den offenen Beiträgen.

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Betriebsanmeldung

Erstattung

Welchen Anspruch auf Urlaub hat der Arbeitnehmer?

Zuerst wird gerechnet, wie hoch der Tagessatz ist. Danach wird der Anspruch auf Urlaub errechnet.
 

Formel zum Ausrechnen vom Tagessatz

30xBeschäftigungstage365=Urlaubstage

Lohn (brutto)x11.45 %=Urlaubsgeld

Urlaubsgeld:Urlaubstage=Tagessatz

Regelfall
11,45%
vom Bruttolohn plus 20% Sozialaufwand

Schwerbehinderte
13,45% vom Bruttolohn plus 20% Sozialaufwand

Der Sozialaufwand meint alle Kosten für den Arbeitgeber durch soziale Leistungen. Soziale Leistungen sind zum Beispiel die Kosten für Urlaubsgeld oder Beiträge zur Krankenkasse.

Was können wir für Sie tun?

Ansprechpartner

Sozialkasse des Berliner Baugewerbes
Lückstraße 72/73
10317 Berlin