Über Uns

Bauhauptgewerbe
Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

Wer sind wir?

Die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes (kurz SKB) ist seit 1949 Ihr Partner in der Bauwirtschaft. Als gemeinsame Einrichtung von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern sichern wir die Urlaubsansprüche von gewerblichen Arbeitnehmern. Rund 3.000 Betriebe (davon 30 Steinmetz- und Steinbildhauerbetriebe) mit jährlich mehr als 30.000 gewerblichen Arbeitnehmern (davon etwa 130 im Steinmetz- und Steinbildhauergewerbe) nehmen an unseren Verfahren teil.

Die SKB erwirtschaftet mit ihren Verfahren keinen Gewinn. Der größte Teil der Beiträge wird im Rahmen der monatlichen Meldungen gleich wieder an die Betriebe ausgezahlt.

Für wen sind wir zuständig?

Die Teilnahme an unseren Verfahren ist für Steinmetz- und Steinbildhauerbetriebe mit Sitz im Land Berlin verpflichtend. Steinmetz- und Steinbildhauerbetriebe sind zum Beispiel Betriebe, die das Herstellen und Bearbeiten von Natur- und Betonwerkstein ausüben. Zum beitragspflichtigen Personenkreis gehören insbesondere gewerbliche Arbeitnehmer und Aushilfen. Nicht beitragspflichtig sind hingegen Gesellschafter/Geschäftsführer, leitende Angestellte sowie geringfügig beschäftigte Angestellte und Praktikanten.

Für die Verfahren zur zusätzlichen Altersversorgung ist Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks zuständig. Auskünfte hierzu können ausschließlich von Zusatzversorgungskasse erteilt werden.

Was machen wir?

Zu unseren Kernaufgaben zählen:

Gewährleistungder Einhaltungdes Mindestlohnes
Unterstützung bei der qualifizierten Ausbildung
Sicherung von Urlaubsansprüchen

Urlaub

Viele Arbeitnehmer wechseln während des Jahres den Arbeitgeber, bevor sie ihren erworbenen Urlaub genommen haben. Um einen durchgehenden Urlaub zu gewährleisten, nehmen die Arbeitnehmer ihren Urlaubsanspruch einfach vom alten zum neuen Arbeitgeber mit. Dafür zahlen die Arbeitgeber jeden Monat einen Beitrag an die SKB. Wird Urlaub genommen, erstattet die SKB dem Betrieb das ausgezahlte Urlaubsgeld. Die Arbeitnehmer erhalten so ihren vollen Urlaubsanspruch und die Arbeitgeber müssen nicht für Urlaubsansprüche aus einer früheren Beschäftigung zahlen.

Die Regeln bei der Urlaubsplanung

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen wir Leistungen auch direkt an Arbeitnehmer aus. Nähere Informationen finden Sie unter Urlaubsverfahren.

Berufsbildung

Die SKB unterstützt die Steinmetz- und Bildhauer-Innung mit einer jährlichen Zuwendung, um die qualifizierte Berufsausbildung zu fördern.