
Urlaub
Viele Arbeitnehmer wechseln während des Jahres den Arbeitgeber, bevor sie ihren erworbenen Urlaub genommen haben. Um einen durchgehenden Urlaub zu gewährleisten, nehmen die Arbeitnehmer ihren Urlaubsanspruch einfach vom alten zum neuen Arbeitgeber mit. Dafür zahlen die Arbeitgeber jeden Monat einen Beitrag an die SKB. Wird Urlaub genommen, erstattet die SKB dem Betrieb das ausgezahlte Urlaubsgeld. Die Arbeitnehmer erhalten so ihren vollen Urlaubsanspruch und die Arbeitgeber müssen nicht für Urlaubsansprüche aus einer früheren Beschäftigung zahlen.
Die Regeln bei der Urlaubsplanung
Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen wir Leistungen auch direkt an Arbeitnehmer aus. Nähere Informationen finden Sie unter Urlaubsverfahren.
Berufsbildung
Die SKB unterstützt die Steinmetz- und Bildhauer-Innung mit einer jährlichen Zuwendung, um die qualifizierte Berufsausbildung zu fördern.