Betriebsanmeldung

Teilnahme am Sozialkassenverfahren

Betriebe, die laut SOKA-BAU zum Bauhauptgewerbe zählen, müssen am Sozialkassenverfahren teilnehmen und sich bei ihrer Sozialkasse anmelden. Für in Berlin ansässige Betriebe aus dem Bauhauptgewerbe sowie aus dem Steinmetz- und Steinbildhauergewerbe sind wir, die Sozialkasse Berlin zuständig.

Auch Solo-Selbstständige müssen teilnehmen, obwohl sie keine Mitarbeiter beschäftigen! So ist ihr Betrieb registriert, falls sie später jemanden einstellen.

Wie geht es weiter?

Melden Sie hier auf der Internetseite von SOKA-BAU Ihren Betrieb an. Nach der Überprüfung Ihrer Angaben erhalten Sie gegebenenfalls von SOKA-BAU eine Betriebskontonummer (BKN), die Sie bei jedem Kontakt mit SOKA-BAU oder der Sozialkasse Berlin angeben müssen.

Die Sozialkasse Berlin ist Ihr Ansprechpartner für Meldungen und Erstattung sowie das Urlaubsverfahren.

Die Beiträge zahlen Sie an SOKA-BAU.

Bereits angemeldet?

Welche Änderungen zum Betrieb müssen Sie melden?

  • Firmensitz (Adresse)
  • Rechtsform
  • Firmennamen
  • Bankverbindung
  • Telefon, Fax oder E-Mail

Bitte melden Sie alle Änderungen an die Betriebserfassung: