Wir von der Sozialkasse Berlin sind zuständig für Meldung und Erstattung. SOKA-BAU ist zuständig für die Beiträge.
Was müssen Sie jeden Monat melden?
Also von wann bis wann hat der Arbeitnehmer in dem Monat gearbeitet?
Beschäftigungstage sind alle Tage, an denen jemand in einem Baubetrieb gearbeitet hat. Wir nennen die Beschäftigungstage auch Urlaubsberechnungstage. Wie Sie die Beschäftigungstage ausrechnen, lesen Sie hier.
Wenn ein Arbeitnehmer zum ersten Mal angemeldet wird, bekommt er eine Arbeitnehmer-Nummer. Die Nummer hat 13 Ziffern. Diese Nummer brauchen Sie für die monatlichen Meldungen. Geben Sie die Nummer immer an, wenn Sie Fragen haben.
Sie müssen uns den Bruttolohn Ihrer Arbeitnehmer mitteilen. Bruttolohn ist der Lohn, von dem keine Steuern abgezogen sind. Aus dem Bruttolohn berechnet SOKA-BAU die Beiträge und die Sozialkasse Berlin den Urlaubsanspruch.
- Diese Leistungen gehören immer zum Bruttolohn:
- Abfindungen, die nicht wegen Ende der Beschäftigung gezahlt werden
- Bei Altersteilzeit: Lohn in der Freistellungsphase
- Beihilfe wegen Geburt oder Heirat (außer Sachgeschenke im Wert von bis 40€)
- Erschwerniszuschläge
- Feiertagslohn
- Jubiläumszuwendung
- Lohn bei Beschäftigungsverbot (zum Beispiel wegen Mutterschutz)
- Lohn für geringfügige Beschäftigung
- Lohn, der wegen Insolvenz nicht gezahlt wurde
- Lohnfortzahlung wegen Krankheit
- Nachzahlung von Lohn
- Prämien (zum Beispiel Prämie wegen Anwesenheit, Ersparnis, Treue oder Leistung)
- Reisezeitvergütung
- Sachbezüge (zum Beispiel Essensgeld, Unterkunft oder PKW)
- Schmutzzulage
- Stammarbeiterzulage
- Tantiemen
- Überstundenzuschlag
- Umzugskosten, die der Arbeitgeber zahlt
- Urlaubsvergütung
- Vermögenswirksame Leistung (Arbeitgeberzuschuss)
- Wenn der Arbeitgeber zahlt: Anteil des Arbeitnehmers an der Winterbeschäftigungsumlage
- Wenn der Lohn mit der Zahlung nicht unterm Mindestlohn liegt: Beiträge zur betrieblichen Altersversorge
- Zeitlohn
- Zuschuss zum Krankengeld nach der Lohnfortzahlung
- Zuschuss zum Kurzarbeitergeld
- bestimmte steuerpflichtige Einmalzahlungen
Diese Einmalzahlungen müssen Sie nur zahlen, wenn sie steuerpflichtig sind:- Auslösung
- Jubiläumszuwendung
- Nachtzuschlag
- Vergütung für Reisezeit, Wegezeit, Wegegeld oder Unterkunft
- Zuschlag für Sonntage oder Feiertage
- bestimmte Einmalzahlungen, die nicht pauschal versteuert werden
Diese Einmalzahlungen müssen Sie nur melden, wenn die Beiträge nicht pauschal versteuert werden. Das sagt das Einkommenssteuergesetz (EstG) § 40 Absatz 2.- Abgeltungen für Fahrtkosten
- Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung
- Erholungsbeihilfen
- Essenszuschüsse
- Lohn wegen Betriebsveranstaltungen
- Verpflegungskosten
- Diese Zahlungen vom Bruttolohn müssen Sie nicht melden:
- Sachbezüge, die nicht pauschal versteuert werden
Genaue Informationen finden Sie im Einkommenssteuergesetz (EstG) in § 40. - Das 13. Monatsgehalt
Meist ist das 13. Monatsgehalt das Weihnachtsgeld. Arbeitgeber müssen das 13. Monatsgehalt laut Tarif zahlen. - Abgeltung für Urlaub, den ein Arbeitnehmer nicht genommen hat.
Die Abgeltung gibt es nur unter bestimmten Bedingungen. Genaue Informationen finden Sie im BRTV § 8 Nr. 6. - Abfindungen, weil ein Arbeitnehmer entlassen wird.
- Sachbezüge, die nicht pauschal versteuert werden
Die meisten Arbeitnehmer gehören zu Lohngruppe 1 und 2. Zur Lohngruppe 1 gehören zum Beispiel Bauhelfer und zur Lohngruppe 2 Kraftfahrer oder Asphaltierer mit Abschluss. Besonders ist die Lohngruppe 8. Das sind zum Beispiel Reinigungskräfte und Praktikanten. Mehr Infos finden Sie hier.
Sie müssen den vereinbarten Brutto-Stundenlohn melden, den Sie Ihrem Arbeitnehmer pro Stunde zahlen.
Der Brutto-Stundelohn muss dem Gesamttarifstundenlohn entsprechen. Der Gesamttarifstundenlohn (GTL) besteht aus 2 Summen:
- Tarifstundenlohn (TL)
- Bauzuschlag (BZ).
Für die Lohngruppen 1 und 2 entspricht der Gesamttarifstundenlohn (GTL) dem Mindestlohn laut Tarifvertrag.
Wie viel Stunden hat der Arbeitnehmer gearbeitet?
Die geleisteten Arbeitsstunden sind alle Zeiten, für die der Arbeitnehmer laut Tarifvertrag einen Entgeltanspruch hat. Das sind auch Stunden, in denen der Arbeitnehmer nicht arbeitet.
Geleistete Arbeitsstunden sind auch:
- Zeiten einer Krankheit mit Anspruch auf Fortzahlung des Lohnes
- Zeiten mit Feiertagsbezahlung
- Zeiten einer Freistellung mit Lohnfortzahlungsanspruch (§ 4 Nummern 2 und 3 BRTV)
Ausgenommen sind nur:
- Urlaubszeiten
- Ausfälle wegen schlechtem Wetter oder wirtschaftlichen Gründen
- Zeiten mit Krankengeld-Bezug
Wie viele Stunden hat der Arbeitnehmer gezahlt bekommen?
- Zu den gezahlten Stunden gehören alle geleisteten Stunden.
- Abgezogen werden Stunden, die aufs Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden.
- Hinzugefügt werden Stunden, die vom Arbeitszeitkonto an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden.
Es zählt also der ausgezahlte Lohn mit Ausnahme von Zuschlägen und Urlaub.
Wie viel Tage Urlaub hat der Arbeitnehmer in dem Monat genommen?
Wie viel Urlaubsgeld hat der Arbeitnehmer in dem Monat bekommen?
Anzahl der Krankenstunden, wenn ein Arbeitnehmer länger als 6 Wochen krank ist.
Kurzarbeit-Stunden. K ist die Abkürzung für konjunkturell, also Kurzarbeit aus wirtschaftlichen Gründen. S steht für Saison, also bei Kurzarbeit wegen schlechtem Wetter. Während der Saison (1. Dezember bis 31.März) muss Kurzarbeit aber immer als S-KUG eingetragen werden.
Hinweis
Wir von der Sozialkasse Berlin sind zuständig für die Meldungen der gewerblichen Arbeitnehmer. Ihre Daten der kaufmännischen und technischen Angestellten leiten wir weiter an SOKA-BAU.
Bis wann müssen Sie jeden Monat melden?
Sie müssen die Meldung bis zum15. des folgenden Monats abgeben.
Sie können Meldungen später korrigieren. Die Frist ist bis zum 30. September des folgenden Jahres. Wenn aber eine Beschäftigung eines Arbeitnehmers endet, müssen Sie Meldungen schneller korrigieren: Dann haben Sie nur bis zum 15. des übernächsten Monats Zeit.
Was müssen Sie uns über die Arbeitnehmer melden?
Anmelden
Wenn Sie einen Arbeitnehmer anmelden, müssen Sie der Sozialkasse diese Informationen melden:
- Vorname und Nachname
- Geburtsdatum
- Adresse
- Steuer-ID
- Beginn der Beschäftigung
- Tätigkeitsschlüssel (Diese Nummer erstellt die Agentur für Arbeit für jeden Arbeitnehmer)
- Betriebskontonummer
Abmelden
Wenn Sie einen Arbeitnehmer abmelden, müssen Sie nur das Ende der Beschäftigung melden.
Änderungen
Für Änderungen gibt es ein Formular. Sie müssen diese Änderungen melden:
- Wechsel der Adresse
- Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers beginnt oder endet nicht wie angegeben
- Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers ändert sich
- Ein Arbeitnehmer ändert seinen Familiennamen, zum Beispiel nach einer Heirat