Ausbildung im Baugewerbe
Uns fehlt der Nachwuchs; weniger als 10% der Berliner Baubetriebe bildet aus. Machen Sie sich stark für die Zukunft unserer Branche, bringen Sie einem jungen Menschen Ihr Handwerk bei!
Wussten Sie, dass wir für einen Auszubildenden circa 38.000 € an Sie zurückerstatten können?
Ausbildungskosten
Wir erstatten:
- Ausbildungsvergütung
- Wegekosten (also Fahrtkosten und Verpflegung)
- Kosten für die überbetriebliche Ausbildung
Erstattungsmonate der Ausbildungsvergütung
Wir erstatten bis zur Höhe der tariflichen Ausbildungsvergütung und die Wegekosten. Dazu bekommen Sie zusätzlich 20% Sozialaufwand.
1. Lehrjahr | ||||||||||||
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2. Lehrjahr | ||||||||||||
3. Lehrjahr |
Für gewerbliche Azubis gibt es bei 3 Jahren Ausbildung 17 Monate zurück und bei 2-jährigen Ausbildung 16 Monate. Das zeigen die blauen Balken in der Grafik
Für kaufmännische und technische Azubis gibt es bis zu 14 Monate zurück. Das zeigen die roten Balken in der Grafik.
1. Lehrjahr | ||||||||||||
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2. Lehrjahr | ||||||||||||
3. Lehrjahr |
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
Die aktuellen Tarifverhandlungen haben folgende Ausbildungsvergütungen ergeben:
seit 01.05.2024 | gewerbliche Azubis | kaufmännische und technische Azubis | ||
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Lehrjahr | nach Tarif | weniger ist verboten | nach Tarif | weniger ist verboten |
1. Jahr | 1.080,00 € | 864,00 € | 1.080,00 € | 864,00 € |
2. Jahr | 1.250,00 € | 1.000,00 € | 1.150,00 € | 920,00 € |
3. Jahr | 1.500,00 € | 1.200,00 € | 1.400,00 € | 1.120,00 € |
4. Jahr | 1.600,00 € | 1.280,00 € | x | x |
ab 01.04.2026 | gewerbliche Azubis | kaufmännische und technische Azubis | ||
---|---|---|---|---|
Lehrjahr | nach Tarif | weniger ist verboten | nach Tarif | weniger ist verboten |
1. Jahr | 1.122,00 € | 897,60 € | 1.122,00 € | 897,20 € |
2. Jahr | 1.351,00 € | 1.080,80 € | 1.247,00 € | 997,60 € |
3. Jahr | 1.610,00 € | 1.288,00 € | 1.507,00 € | 1.205,60 € |
4. Jahr | 1.714,00 € | 1.371,20 € | x | x |
Wegekosten
Auszubildende haben einen Anspruch auf Wegekosten. Diese enthalten Fahrt- und Verpflegungszuschuss. Wir erstatten bis zu 7,00 € plus 20% Sozialaufwand für jeden Tag, an dem der Azubi zur Berufsschule, Baustelle oder überbetrieblichen Ausbildung fährt.
Überbetriebliche Ausbildung
Wir übernehmen die Kosten für Ausbildungstagewerke, Internatsunterbringung und die Fahrtkosten für den Besuch der überbetrieblichen Ausbildungsstätte. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Ausbildungsstätte. Sie haben keinen Aufwand!
Wir übernehmen:
- Pro Tag in der Ausbildungsstätte 71,00 €
- Pro Tag im Internat 51,00 €
- Fahrtkosten außerhalb von Berlin
Was müssen Sie erfüllen?
- Sie zahlen Beiträge an SOKA-BAU.
- Einer Ihrer Mitarbeiter muss über einen Ausbilderschein für die entsprechende Ausbildung verfügen.
- Die Kammer (HWK oder IHK) hat den Ausbildungsvertrag eingetragen.
- Sie zahlen dem Azubi nicht weniger als 80% vom Tarif.
- Der Azubi hat pro Ausbildungsjahr 30 Urlaubstage - oder 35 Tage, wenn er schwerbehindert ist.
- Sie müssen zusätzliches Urlaubsgeld zahlen.
Ansprechpartner
Meldung zur Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses

Frag uns!
Haben Sie Fragen zur Erstattung der Ausbildungsvergütung oder sonstige Fragen zur Berufsausbildung? Dann melden Sie sich bei uns!
Anmeldung des Azubis
Wir benötigen den Ausbildungsvertrag mit der Registrierung der Kammer (HWK oder IHK). Ist der Vertrag noch nicht registriert, können Sie uns diesen vorab zuschicken. Sie reichen den registrierten Vertrag dann nach Erhalt ein.
Wir benötigen den Ausbildungsvertrag, um eine Arbeitnehmer-Nummer bei SOKA-BAU zu vergeben. Diese Arbeitnehmer-Nummer benötigen Sie für die monatlichen Meldungen.
Sie haben nur Azubis und keine weiteren Mitarbeiter? Dann übernehmen wir keine Kosten. Der Grund: Solo-Betriebe zahlen keine Beiträge an die SOKA-BAU.
Urlaubstage sind Arbeitstage von Montag bis Freitag. Nach 6 Monaten kann der Azubi zum ersten Mal Urlaub nehmen. Für den Urlaub bekommt der Azubi zur Ausbildungsvergütung ein zusätzliches Urlaubsgeld.
Info: 24.12 und 31.12 sind ausbildungsfreie Tage. Hier gibt es kein extra Urlaubsgeld
Urlaubsrechner
Über diesen Rechner kann der Urlaubsanspruch und das Urlaubsgeld innerhalb eines Jahres errechnet werden.
Ausbildungsende
Egal, ob mit oder ohne Abschluss. Wenn die Ausbildung endet, müssen Sie den Azubi mit dem "Formular R" abmelden. Darin steht:
- Ende der Ausbildung
- Resturlaub (nur vom Kalenderjahr)
- Erstattungsantrag (1. Monat des 3. Lehrjahrs)
- Übernahme des Azubis (wenn zutreffend)
Antrag hier online ausfüllen: Formular „R“
Bitte drucken Sie den Antrag aus und senden Sie uns den unterschriebenen Antrag per Post, per Fax oder per E-Mail an .
Ansprechpartner
Meldung zur Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses
Schicken Sie sämtliche Unterlagen an:
E-Mail:
Fax: 030 51 53 9-652
Post:
Lückstraße 72/73
10317 Berlin