Urlaub
Viele Arbeitnehmer am Bau wechseln während des Jahres den Arbeitgeber, bevor sie ihren erworbenen Urlaub genommen haben. Um einen durchgehenden Urlaub zu gewährleisten, nehmen die Arbeitnehmer ihren Urlaubsanspruch einfach vom alten zum neuen Arbeitgeber mit. Dafür zahlen die Arbeitgeber jeden Monat einen Beitrag an die SKB. Wird Urlaub genommen, erstattet die SKB dem Betrieb das ausgezahlte Urlaubsgeld. Die Arbeitnehmer erhalten so ihren vollen Urlaubsanspruch und die Arbeitgeber müssen nicht für Urlaubsansprüche aus einer früheren Beschäftigung zahlen.

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen wir Leistungen auch direkt an Arbeitnehmer aus. Nähere Informationen finden Arbeitgeber unter Urlaubsverfahren, Arbeitnehmer können sich hier zum Thema informieren.
Berufsbildung
Die Baubranche ist in besonderem Maße auf qualifizierte Arbeitnehmer angewiesen. Jedoch bildet nur ein Teil der Baubetriebe aus. Die Berufsausbildung wird daher von allen Unternehmen in der Branche mitgetragen. Alle Bauunternehmen führen einen tariflich festgelegten Beitrag ab. Die SKB erstattet den Ausbildungsbetrieben den Großteil der Ausbildungskosten.