Über Uns

Wer sind wir?

Die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes (kurz SKB) ist seit 1949 Ihr Partner in der Bauwirtschaft. Als gemeinsame Einrichtung von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern sichern wir nicht nur die Urlaubsansprüche von gewerblichen Arbeitnehmern, sondern finanzieren auch die Ausbildung von Fachkräften.

Rund 3.000 Betriebe mit jährlich mehr als 30.000 gewerblichen Arbeitnehmern nehmen an unseren Verfahren teil.

Die Sozialkasse Berlin erwirtschaftet mit ihren Verfahren keinen Gewinn. Der größte Teil der Beiträge wird im Rahmen der monatlichen Meldungen gleich wieder an die Betriebe ausgezahlt.

 

Für wen sind wir zuständig?

Die Teilnahme an unseren Verfahren ist für Baubetriebe mit Sitz im Land Berlin verpflichtend. Baubetriebe sind Betriebe, die gewerblich Bauten aller Art errichten oder Bauleistungen erbringen. Zum beitragspflichtigen Personenkreis gehören insbesondere gewerbliche Arbeitnehmer und Aushilfen sowie kaufmännische und technische Angestellte.

Nicht beitragspflichtig sind hingegen Gesellschafter/Geschäftsführer, leitende Angestellte sowie geringfügig beschäftigte Angestellte. Für Praktikanten müssen nur dann Beiträge gezahlt werden, wenn bei der Praktikantentätigkeit der Gelderwerb im Vordergrund steht.

Für den Einzug der Beiträge und die Verfahren zur zusätzlichen Altersversorgung ist SOKA-BAU zuständig. Auskünfte hierzu können ausschließlich von SOKA-BAU erteilt werden.

Was machen wir?

Zu unseren Kernaufgaben zählen:

Sicherung von Urlaubsansprüchen
Finanzierung einer qualifizierten Ausbildung
Gewährleistung der Einhaltung des Mindestlohnes

Urlaub

Viele Arbeitnehmer am Bau wechseln während des Jahres den Arbeitgeber, bevor sie ihren erworbenen Urlaub genommen haben. Um einen durchgehenden Urlaub zu gewährleisten, nehmen die Arbeitnehmer ihren Urlaubsanspruch einfach vom alten zum neuen Arbeitgeber mit. Dafür zahlen die Arbeitgeber jeden Monat einen Beitrag an die SKB. Wird Urlaub genommen, erstattet die SKB dem Betrieb das ausgezahlte Urlaubsgeld. Die Arbeitnehmer erhalten so ihren vollen Urlaubsanspruch und die Arbeitgeber müssen nicht für Urlaubsansprüche aus einer früheren Beschäftigung zahlen.

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen wir Leistungen auch direkt an Arbeitnehmer aus. Nähere Informationen finden Arbeitgeber unter Urlaubsverfahren, Arbeitnehmer können sich hier zum Thema informieren.

Berufsbildung

Die Baubranche ist in besonderem Maße auf qualifizierte Arbeitnehmer angewiesen. Jedoch bildet nur ein Teil der Baubetriebe aus. Die Berufsausbildung wird daher von allen Unternehmen in der Branche mitgetragen. Alle Bauunternehmen führen einen tariflich festgelegten Beitrag ab. Die SKB erstattet den Ausbildungsbetrieben den Großteil der Ausbildungskosten.