Betriebsanmeldung

Bauhauptgewerbe
Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

Neue Betriebe

Was müssen Sie als neuer Betrieb wissen?

  • Das Sozialkassenverfahren ist Pflicht – die Teilnahme ist nicht freiwillig.
  • Sie müssen bei der Sozialkasse Berlin eine Betriebskontonummer (BKN) beantragen.
  • Die Betriebskontonummer müssen Sie in jedem Schreiben an die Sozialkasse angeben.

Sie müssen Ihren Betrieb anmelden. Dafür braucht die Sozialkasse von Ihnen diese Unterlagen:

  • Kopie Gewerbeanmeldung
  • Kopie Auszug aus dem Handelsregister
  • Bei der GmbH oder UG: Kopie der Handwerkskarte und Auszug aus dem Handelsregister

Was können wir für Sie tun?

Ansprechpartner

Sozialkasse des Berliner Baugewerbes
Lückstraße 72/73
10317 Berlin