BauhauptgewerbeSteinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
Neue Betriebe
Was müssen Sie als neuer Betrieb wissen?
- Das Sozialkassenverfahren ist Pflicht – die Teilnahme ist nicht freiwillig.
- Sie müssen bei der Sozialkasse Berlin eine Betriebskontonummer (BKN) beantragen.
- Die Betriebskontonummer müssen Sie in jedem Schreiben an die Sozialkasse angeben.
Sie müssen Ihren Betrieb anmelden. Dafür braucht die Sozialkasse von Ihnen diese Unterlagen:
- Kopie Gewerbeanmeldung
- Kopie Auszug aus dem Handelsregister
- Bei der GmbH oder UG: Kopie der Handwerkskarte und Auszug aus dem Handelsregister
Hier melden Sie Ihren Betrieb an:
Ansprechpartner
Cornelia Kania
Sachbearbeitung
Telefon
030 51539-110Fax
030 51539-610E-Mail
E-Mail senden
Was können wir für Sie tun?
Sozialkasse des Berliner Baugewerbes
Lückstraße 72/73
10317 Berlin