Werkstudierende

Werkstudierendenjobs - Was heißt das?

Jobben als Werkstudierende bedeutet dass du neben deinem Studium bei einem Betrieb deiner Wahl bis zu 20 Stunden die Woche arbeitest, etwas Geld verdienst und so einige Einblicke in das Berufsleben bekommst. In der vorlesungsfreien Zeit kannst du, wenn du und dein Unternehmen das möchtet, dann sogar bis zu 40 Stunden die Woche arbeiten.

Der Unterschied zum dualen Studium liegt dabei vor allem in der Verbindung von Theorie und Praxis. Werkstudierende sind an einer Hochschule eingeschrieben und arbeiten neben dem Studium flexibel in einem Unternehmen, um Praxiserfahrung zu sammeln und Geld zu verdienen. Im dualen Studium hingegen sind Studium und Praxis fest miteinander verzahnt: Die Praxisphasen im Unternehmen sind fester Bestandteil des Studienplans und die Inhalte sind aufeinander abgestimmt.

Voraussetzungen

  • Du musst an einer Hochschule / Universität eingeschrieben sein
  • Je nach Stelle im passenden Bachelor- oder Masterstudiengang 
  • Verfügbarkeit für max. 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit
  • Oft Vorkenntnisse oder Grundwissen im relevanten Fachbereich erwünscht
  • Motivation, Praxisluft zu schnuppern und das Studium durch praktische Erfahrung zu ergänzen

Vorteile von Werkstudierendenjobs

Für Studierende

  • Verdienst neben dem Studium
  • Praxiserfahrung im Betrieb
  • einfacherer Berufseinstieg nach dem Studium
  • Netzwerke aufbauen
  • oft flexible Arbeitszeiten 

 

Für Betriebe

  • Kosteneffiziente Arbeitskräfte
  • Flexible Unterstützung
  • frische Ideen und Hochschulwissen
  • direkte Nachwuchsgewinnung durch die Übernahme Absolvierender
  • keine Einarbeitung nach dem Studienabschluss notwendig

Wie bekomme ich einen Werkstudierendenjob?

  • Stellensuche über Jobportale, Hochschul-Jobbörsen, Career Services oder direkt auf Unternehmenswebsite
  • Bewerbung beim Unternehmen über Stellenanzeige oder Initiativbewerbung
  • Vorstellungsgespräch / Testaufgaben
  • Werkstudentenvertrag prüfen (Arbeitszeit, Vergütung, Versicherung) und Anmeldung bei der Sozialversicherung klären

Sie wollen in Ihrem Betrieb Werkstudierende einstellen?

Dann sollten Sie diese Dinge beachten:

  • Arbeitszeitregelung: Maximal 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit, um den Studentenstatus zu erhalten; in den Semesterferien sind auch mehr Stunden möglich.
  • Sozialversicherung: Werkstudierende sind in der Regel kranken-, renten- und pflegeversichert, aber von Arbeitslosenversicherung befreit, wenn sie die 20-Stunden-Regel einhalten.
  • Vergütung: Üblich ist ein Gehalt nach Tarif oder branchenüblich; kein Mindestlohn-Ausnahmefall nötig, solange der Stundenlohn angemessen ist.
  • Praktische Einarbeitung: Werkstudierende brauchen Betreuung und Einarbeitung, da sie noch in der Ausbildung sind.
  • Flexibilität: Arbeitszeiten müssen an Vorlesungen und Prüfungen angepasst werden können.
  • Befristung: Werkstudentenstellen sind oft befristet oder an das Semester gebunden.
  • Aufgabenbereich: Tätigkeiten sollten praxisrelevant sein und den Studieninhalten idealerweise entsprechen, um den Studierenden einen Mehrwert zu bieten.