Wie können wir Praxispartner werden?
1. Bedarfsanalyse
Um Praxispartner für duale Studierende zu werden ist es relevant, dass Sie genau wissen was Sie suchen und anbieten wollen.
Dabei sind folgende Fragen zu beachten:
Welche Unternehmensstrategien verfolgen Sie mit dieser Entscheidung?
Langfristige Nachwuchskräftesicherung, Planung der Nachfolge oder Unternehmenswachsstum?
Wo sollen duale Studierende eingesetzt werden und wieviele?
Sind genug zeitliche, fachliche und organisatorische Ressourcen vorhanden?
Wie soll die Betreuung strukturiert werden?
Welche Studiengänge passen zu unserem Berufsprofil, welche Modelle zu unserer Struktur?
2. Recherche
Wenn Sie Ihr Unternehmen gerne durch ein duales Studierendenangebot bereichern lassen wollen, sollten Sie sich zuerst gründlich informieren.
Die zuvor durchgeführte Bedarfsanalyse hilft Ihnen dabei sich für ein passendes Curriculum und Studienmodell zu entscheiden. Eine Übersicht über die Fachrichtungen dualer Studienangebote in Berlin / Brandenburg und der passenden Hochschulen finden Sie hier.
3. Kontaktaufnahme mit Hochschulen / Universitäten
Schließlich nehmen Sie mit einer Hochschule / Universität Kontakt auf und lassen sich zu den gewählten Angeboten beraten. Hierfür gibt es spezielle Ansprechspartner, welche Ihre Fragen beantworten und Ihnen Unterstützung anbieten können. Diese finden Sie auf den jeweiligen Hochschulseiten.
Im Anschluss wird eine Kooperationsvereinbarung aufgesetzt um die Praxispartnerschaft festzulegen.
4. Ausschreibung
Wenn Ihre Praxispartnerschaft mit der gewünschten Hochschule / Unversität koordiniert wurde, können Sie die vereinbarten dualen Studienplätze ausschreiben. Dies machen die Hochschulen / Universitäten zwar auch meistens über ihre Praxispartnerbörsen, Sie können die verfügbaren Plätze natürlich trotzdem auf Ihrer Website oder gängigen Stellenbörsen ausschreiben lassen.
5. Vertragsabschluss
Sie haben die passende Person für Ihre Ausschreibung gefunden?
Je nach Studienmodell werden nun ein Studienvertrag oder mehrere Verträge abgeschlossen.
So wird die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Vergütung, Probezeit und der Urlaubsanspruch der Studierenden festgehalten.
Bei einem ausbildungsintegrierenden Studiengang muss außerdem ein Ausbildungsvertrag der IHK oder HWK geschlossen werden.
