Duales Studium

 

Betriebe

Warum Praxispartner werden?

Als Praxispartner für ein duales Studienangebot im Baugewerbe zu fungieren bietet verschiedene Vorteile:

  • Attraktiver Bewerberpool
  • Erhöhung der Unternehmensattraktivität für Abiturient*innen
  • Hochwertige praktische Tätigkeiten der Studierenden im Unternehmen
  • Frühzeitige und langfristige Bindung künftiger Fach- und Führungskräfte
  • Rekrutierung und Einarbeitung fällt weg
  • Direkter Wissenstransfer von der Hochschule an das Unternehmen

Voraussetzungen

Kooperation mit einer Hochschule / Universität mit dualem Angebot

Um dual Studierende in Ihrem Betrieb auszubilden zu können, wird ein Kooperationsvereinbarung mit der gewünschten Hochschule / Universität abgeschlossen. Um das konkrete Vorgehen zu klären wenden Sie sich am besten direkt an die Ansprechpartner der Hochschule.

Studien- / Bildungsvertrag mit Studierenden

Im Studien-, bzw. Bildungsvertrag werden alle relevanten Aspekte der Anstellung festgehalten.

Was müssen Sie als Praxispartner außerdem beachten?

Neben den allgemeinen Voraussetzungen um duale Studierende aufzunehmen gibt es unterschiedliche Apsekte, die berücksichtigt werden sollten. Erkundigen Sie sich am besten bei der jeweiligen Hochschule / Universität.
 

Studierende sollten in ihrem Unternehmen zum Studiengang und Berufsprofil passende Tätigkeiten übernehmen. Am Ende des dualen Studium sollten die Studierenden eigenständige Projekte in Ihrem Unternehmen übernehmen, betreuen und durchführen oder analysieren können.

Die Ausbildungs- und Betreuungsstruktur ihres Unternehmens ist ausschlaggebend für die Aufnahme dualer Studierender. Die Absprache von Praxis- und Theorieeinsätzen erfordern einen hohen organisatorischen Aufwand, da feste Theoriephasen ermöglicht werden müssen. Die Betreuung der Studierenden muss durchgehend durch fachlich geeignetes Personal sichergestellt werden, wobei ein akademischer Abschluss von Mentor*innen darüber hinaus oftmals vorausgesetzt wird.

Als Arbeitsplatz können Büros, Baustellen oder andere Lernorte bestimmt werden, welche Studierenden praktischen Erfahrungen und einen relevanten Einblick ins Berufsleben vermittelt.

Dual Studierende sollten für Ihren Einsatz in Praxis-, sowie Theoriephasen angemessen vergütet werden. Bei praxisintegrierenden Studiengängen orientiert sich die Höhe meistens am BaföG-Höchstsatz, bei ausbildungsintegrierenden Studiengängen richtet sich diese nach dem entsprechenden Tarifvertrag. Ihnen steht außerdem Urlaub zu, welchen sie nur außerhalb der Theoriezeiten nehmen können.

Die Hochschule benötigt für die Kooperation eine konkrete Ansprechperson in Ihrem Unternehmen.
Diese steht nicht nur während der Beratung, Durchführung und Evaluation mit der Hochschule in Kontakt, sondern kann je nach Institution auch an der Entwicklung der Studiengänge durch Teilnahme an Ausschüssen mitwirken.


Wie können wir Praxispartner werden?

1.

1. Bedarfsanalyse

Um Praxispartner für duale Studierende zu werden ist es relevant, dass Sie genau wissen was Sie suchen und anbieten wollen.
Dabei sind folgende Fragen zu beachten:

Welche Unternehmensstrategien verfolgen Sie mit dieser Entscheidung?
Langfristige Nachwuchskräftesicherung, Planung der Nachfolge oder Unternehmenswachsstum?

Wo sollen duale Studierende eingesetzt werden und wieviele?
Sind genug zeitliche, fachliche und organisatorische Ressourcen vorhanden?

Wie soll die Betreuung strukturiert werden?

Welche Studiengänge passen zu unserem Berufsprofil, welche Modelle zu unserer Struktur?

 

 

2.

2. Recherche

Wenn Sie Ihr Unternehmen gerne durch ein duales Studierendenangebot bereichern lassen wollen, sollten Sie sich zuerst gründlich informieren.

Die zuvor durchgeführte Bedarfsanalyse hilft Ihnen dabei sich für ein passendes Curriculum und Studienmodell zu entscheiden. Eine Übersicht über die Fachrichtungen dualer Studienangebote in Berlin / Brandenburg und der passenden Hochschulen finden Sie hier.

3.

3. Kontaktaufnahme mit Hochschulen / Universitäten

Schließlich nehmen Sie mit einer Hochschule / Universität Kontakt auf und lassen sich zu den gewählten Angeboten beraten. Hierfür gibt es spezielle Ansprechspartner, welche Ihre Fragen beantworten und Ihnen Unterstützung anbieten können. Diese finden Sie auf den jeweiligen Hochschulseiten.

Im Anschluss wird eine Kooperationsvereinbarung aufgesetzt um die Praxispartnerschaft festzulegen.

 

4.

4. Ausschreibung

Wenn Ihre Praxispartnerschaft mit der gewünschten Hochschule / Unversität koordiniert wurde, können Sie die vereinbarten dualen Studienplätze ausschreiben. Dies machen die Hochschulen / Universitäten zwar auch meistens über ihre Praxispartnerbörsen, Sie können die verfügbaren Plätze natürlich trotzdem auf Ihrer Website oder gängigen Stellenbörsen ausschreiben lassen.

5.

5. Vertragsabschluss

Sie haben die passende Person für Ihre Ausschreibung gefunden?

Je nach Studienmodell werden nun ein Studienvertrag oder mehrere Verträge abgeschlossen.
So wird die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Vergütung, Probezeit und der Urlaubsanspruch der Studierenden festgehalten.
Bei einem ausbildungsintegrierenden Studiengang muss außerdem ein Ausbildungsvertrag der IHK oder HWK geschlossen werden.