Arbeitnehmer

Zusatzversorgung und Rentenbeihilfe


Baugewerbe

Zusatzversorgung

Für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte mit Beschäftigung in Betrieben des Baugewerbes in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin-West) besteht Anspruch auf eine Renten-Zusatzversorgung, wenn die entsprechenden Wartezeiten erfüllt sind.

Rentenbeihilfe

In bestimmten Fällen kann eine Beihilfe zur Regelaltersrente gewährt werden.
Informationen zur Zusatzversorgung und der Rentenbeihilfe erteilt die

Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG
Wettinerstraße 7
65189 Wiesbaden

Tel: 0800 1000 881

oder im Internet unter www.soka-bau.de


Gerüstbauerhandwerk

Die ZVK-Gerüstbau gewährt Beihilfen

  • zum Altersruhegeld,
  • zur Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente,
  • wenn eine Erwerbsminderung von mindestens 50 % vorliegt, zu einer Rente der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • eine einmalige Hinterbliebenenbeihilfe zur Witwen-, Witwer- oder Waisenrente.

Informationen zur Zusatzversorgung im Gerüstbauerhandwerk erteilt die

Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes
Mainzer Straße 98 - 102
65189 Wiesbaden
Tel: 0611 7339-0


Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

Im Berliner Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk gibt es keine Zusatzversorgung oder Rentenbeihilfe.