Die Sozialkasse

Schlechtwetter

Der Lohnausgleich im Baugewerbe

Siegssäule Siegessäule

Auch mit ausreichenden technischen Hilfsmitteln ließ es sich nicht vermeiden, dass Bauarbeiter wegen ungünstiger Witterungsverhältnisse im Winter in erheblicher Anzahl über viele Wochen, in manchen Jahren sogar mehrere Monate, arbeitslos waren. In den 50er Jahren betraf dieses Los Ende Februar immer deutlich mehr als eine halbe Million Bauarbeitnehmer, die dadurch erhebliche Lohneinbußen erlitten. Die Baubetriebe waren durch die Auswirkungen der ungünstigen Witterung ebenfalls betroffen. In dieser Zeit lagen ihre technischen Anlagen vielfach brach. Die Bauten mussten zum Teil stillgelegt werden. Die Produktionskapazität war keinesfalls ausgenutzt, die allgemeinen Betriebskosten liefen jedoch weiter. Die Arbeitslosenversicherung hatte in dieser Zeit erhebliche Unterstützungen an die arbeitslosen Bauarbeiter zu zahlen.

Alle drei Seiten wünschten sich das Gegenteil: Die Arbeitnehmer wollten ihren Arbeitsplatz behalten, die Arbeitgeber wollten mit ihrer eingearbeiteten Belegschaft weiterarbeiten und die Arbeitsverwaltung wollte möglichst geringe Unterstützungsbeträge zahlen. Den Tarifvertragsparteien standen diese Fragen klar vor Augen. Es galt Wege zu finden, die durch die Witterung entstehenden Nachteile für alle am Baugeschehen Beteiligten zumindest zu mildern.

 

1950 - Schiedsspruch zum Saisoncharakter

Die Tarifvertragsparteien nehmen den Schiedsspruch vom 09.09.1950 an, nach dem den Arbeitnehmern in witterungsbegünstigten Zeiten von dem um 14 Pfennig erhöhten Lohnes ein Ausgleich in Höhe von ein 8 Pfennig  gezahlt wurde, um der Schlechterstellung des Bauarbeiters hinsichtlich seines Jahreseinkommens, die sich aus saisonbedingten Gründen ergibt, Rechnung zu tragen. Diese in witterungsgünstigen Jahreszeiten verdiente und bar ausgezahlte Zulage stand den Bauarbeitnehmern aber im Winter in der Regel nicht mehr zur Verfügung. Die besondere Zweckbestimmung der Zulage geriet deshalb bald in Vergessenheit, die gewünschte Stabilisierung der Arbeitsverhältnisse trat nicht ein.

 

1955 - Gründung der Lohnausgleichskasse

Neubau der Filiale der Berliner Volksbank am Mariendorfer Damm 1953 Neubau der Filiale der Berliner Volksbank
am Mariendorfer Damm 1953

Da sich die Situation nicht änderte und auch eine Regelung der Bundesanstalt für Arbeit nicht erkennbar war, entschlossen sich die Tarifvertragsparteien im Jahre 1955 in eigener Vorsorge über eine Lohnausgleichskasse die ständig wiederkehrenden Beeinträchtigungen im Winter zu mildern.

Ab dem 01.07.1955 hatten die Bauarbeitgeber 4 Pfennig je lohnzahlungspflichtige Stunde einzubehalten und an die Lohnausgleichskasse abzuführen. Aus diesen Mitteln gewährte die Lohnausgleichskasse den arbeitlosen Bauarbeitern vom 01. November bis 15. März (Winterperiode) einen Zuschuss von 2,50 DM pro Tag, höchstens jedoch 75,-- DM in der Winterperiode. Voraussetzung war, dass der Arbeitnehmer mindestens 20 Wochen im Kalenderjahr vor der Winterperiode Beiträge an die Lohnausgleichskasse geleistet hatte.