Das Schlichtungsergebnis im Bauhauptgewerbe - Tarifrunde 2009

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hat die Ergebnisse in einer Übersicht zusammen gefasst:  zum Artikel

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Die Beschäftigten erhalten in zwei Stufen einen Lohnanstieg von 4,6 Prozent, teilten die Arbeitgeber-Verbände und die IG BAU am Samstag in Frankfurt mit.
Hier sind die Stellungnahmen der Tarifvertragsparteien:

Stellungnahme des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB)

Nach einem Verhandlungsmarathon, der am 22. Mai um 10:00 Uhr begann und weit über Mitternacht hinaus andauerte, sind die Tarifverhandlungen für die rund 700.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe mit einem Schlichtungsspruch in der Nacht beendet worden.

Danach sollen die Löhne und Gehälter zum 1. Juni 2009 um 2,3 % und zum 1. April 2010 erneut um 2,3 % erhöht werden. Für den Monat April 2009 ist keine rückwirkende Lohnerhöhung vorgesehen. Für den Monat Mai 2009 wird eine Einmalzahlung in Höhe von 60 € gewährt. Der Lohntarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Frank Dupré, Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, erklärte dazu: "Insgesamt ist die Belastung für unsere Betriebe niedriger als bei dem letzten Tarifabschluss. Es ist ein der schwierigen wirtschaftlichen Situation angepasster Abschluss, der die Zustimmung der gesamten Kommission gefunden hat. Deshalb ist der Schiedsspruch einstimmig von der Zentralschlichtungsstelle verabschiedet worden und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft, ohne dass es einer Abstimmung in unseren Mitgliedsverbänden bedarf."

Dupré weiter: "Erstmals seit der Wiedervereinigung geht die Lohnschere zwischen Ost und West nicht weiter auseinander, was einem beachtenswerten Beitrag unserer ostdeutschen Kollegen zur Lohnangleichung zu verdanken ist. Dieses ist durch den insgesamt moderaten Lohnabschluss und den dadurch gewonnenen Spielraum ermöglicht worden."

Eine neue Lohnstruktur, wie von den Arbeitgebern gefordert, konnte noch nicht erreicht werden. Diese soll in einer technischen Kommission der drei Tarifvertragsparteien mit dem Ziel, vor der nächsten Lohnrunde eine verbindliche neue Tarifstruktur zu haben, weiter verhandelt werden.

In den neuen Bundesländern fällt der Mindestlohn II zum 1.September 2009 ersatzlos weg. Zudem ist die Anpassung der Mindestlöhne I Ost / West in erkennbaren Schritten auf den Weg gebracht worden. Der Mindestlohn I Ost wird ab 1. September 2009 von derzeit 9 € auf 9,25 €, ab 1. September 2010 auf 9,50 € und ab 1. Juli 2011 auf 9,75 € erhöht. Dieser Mindestlohntarifvertrag hat eine Laufzeit von 27 Monaten. Der Mindestlohn I im Westen erhöht sich ab 1. September 2009 jeweils in 10-Cent-Schritten bis zum 1. September 2011 auf 11 €, der Mindestlohn II wird im selben Zeitraum in fünf-Cent-Schritten von derzeit 12,85 € auf 13 € erhöht.

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Stellungnahme der IG Bauen-Agrar-Umwelt

Die Schlichtung im Baugewerbe wurde nach 18stündiger Verhandlung am Morgen des 23. Mai 2009 beendet. Unter Vorsitz des Bundesministers a.D. Wolfgang Clement als unparteiischem Vorsitzenden, Herrn Staatssekretär a.D. Friedhelm Ost und Herrn Staatsminister a.D. Prof. Dr. Kurt Faltlhauser als unparteiischen Beisitzern sowie den Beisitzern der Tarifvertragsparteien wurde ein einstimmiger Schiedsspruch für das Bauhauptgewerbe gefällt.
Der Schiedsspruch beinhaltet eine Erhöhung der Löhne und Gehälter für 2009 und 2010 sowie eine Festlegung der Mindestlöhne bis 2011.

"Das ist ein tragfähiger Kompromiss in wirtschaftlich schwieriger Zeit. Leicht ist er uns dennoch nicht gefallen", sagt IG BAU-Verhandlungsführer Klaus Wiesehügel.

Die Tarifentgelte am Bau werden im Westen zum 1. Juni 2009 um 2,3 Prozent erhöht, in einem weiteren Schritt zum 1. April 2010 noch einmal um 2,3 Prozent. Im Osten werden die Tarifentgelte um den gleichen Cent-Betrag wie im Westen erhöht. Für Mai 2009 gilt eine Einmalzahlung von 60 Euro.

Der Mindestlohn 1 im Osten wird in drei Schritten von derzeit 9 Euro auf 9,75 Euro – das Niveau des derzeitigen Mindestlohns 2 beträgt 9,80 Euro - angehoben. Der Mindestlohn 1 im Westen wird im selben Zeitraum angehoben von 10,70 Euro auf 11 Euro, der Mindestlohn 2 von 12,85 auf 13 Euro.

Der Schiedsspruch ist bindend, da er einstimmig gefällt wurde. Eine Frist zur Annahme oder Ablehnung entfällt.

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