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65 Jahre Urlaubskasse

Seit Ende Mai 2015 ist die Ausstellung "65 Jahre Urlaubskasse" eröffnet.
Sie ist besuchbar Mo.-Fr. 09:00-15:30 Uhr in unserem Haus
Lückstr. 72/73, 10317 Berlin. (Die Ausstellung ist leider bereits beendet!)

Unter anderem geht es um folgende Themen:

  • Urlaub im Baugewerbe
  • Lohnausgleich und Zusatzversorgung im Baugewerbe
  • Die Berufsausbildung im Baugewerbe
  • Das soziale Engagement der Kassen
  • Schwarzarbeit und Mindestlohnunterschreitung
  • Sozialkasse quo vadis?

  • Das Ausstellungsbuch kann man hier herunterladen. (80MB)

     

    Mindestlohn im Gerüstbauerhandwerk ab 01. August 2013

    AVE für den TV Mindestlohn. Das Bundesarbeitsministerium hat den Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes im Gerüstbauerhandwerk (TV Mindestlohn) für allgemeinverbindlich erklärt. Danach gilt ab dem 01.08.2013 ein Mindestlohn in Höhe von 10,00 EUR / Stunde.

    Das Rundschreiben 01/2013 an alle Betriebe des Gerüstbaugewerbes in Berlin

     

    Neue Regelungen zur Mindesurlaubsvergütung

    Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft haben ab Januar 2013 die Urlaubsvergütung für gewerbliche Arbeitnehmer bei Arbeitsausfällen ohne Lohnausgleich neu geregelt. Diese Regeln haben wir in einem Merkblatt für Sie zusammengefasst:

    Merkblatt zur Mindesturlaubsvergütung vom März 2013

     

    Vorlage der Sozialkassenbescheinigung beim ULV

    Ab September 2009 müssen sozialkassenpflichtige Bauunternehmen eine aktuelle Beitrags- und Meldebescheinigung der Sozialkasse bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin vorlegen, um in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV) aufgenommen zu werden.  Im ULV der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin sowie des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg sind Unternehmen eingetragen, die als fachkundig, leistungsfähig, zuverlässig und gesetzestreu gelten. Neben den öffentlichen Auftraggebern können nun auch nicht öffentliche Auftraggeber eine Übersicht über die eingetragenen Unternehmen im Internet aufrufen. Weitere Informationen über das ULV erhalten Sie unter www.stadtentwicklung.berlin.de.

    Auszug aus Rundschreiben 1/2012

    Erweiterte Beitrags- und Meldebescheinigung der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes  

    Die Beitrags- und Meldebescheinigung der Sozialkasse ist vielen Betrieben bereits bekannt, da ihre Vorlage schon seit geraumer Zeit von verschiedenen öffentlichen wie privaten Auftraggebern verlangt wird. Außerdem muss die Bescheinigung vorgelegt werden, sofern ein Betrieb in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV) aufgenommen werden möchte.

     

    Pflicht zur Vorlage in Brandenburg  

    Neben dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sieht nun auch das zum 1. Januar 2012 in Kraft getretene Brandenburgische Vergabegesetz in § 6 vor, dass der Vergabestelle bei der Vergabe von Bauleistungen durch den Bieter die Beitrags- und Meldebescheinigung der Sozialkasse vorgelegt werden muss.  

    Auf die Vorlage einer aktuellen Bescheinigung (nicht älter als sechs Monate) kann die Vergabestelle nur verzichten, sofern es sich um einen im ULV oder PQ-Verzeichnis eingetragenen Betrieb handelt. Da das Brandenburgische Gesetz neben den bereits in unserer bisherigen Bescheinigung enthaltenen Angaben weitere Informationen verlangt, haben wir die Bescheinigung um diese Informationen ergänzt. Ein Muster unserer erweiterten Bescheinigung, die nunmehr zur Vorlage in Berlin und Brandenburg sowie zur Vorlage beim ULV geeignet ist, ist hier.  

    Für Ihren Betrieb können Sie die Beitrags- und Meldebescheinigung komplikationslos per E-Mail oder Telefon bei uns anfordern.

     

    Berlin übernimmt Vorreiterrolle bei Schwarzarbeitsbekämpfung

    Bündnis für Regeln am Bau setzt stärkere Mindestlohn-Gewichtung bei öffentlicher Auftragsvergabe durch / Fast jeder 2. Bauarbeiter arbeitet schwarz

    Pressemitteilung vom 13.11.2009
    Dem Berliner Bündnis für Regeln am Bau ist ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen Schwarzarbeit am Bau gelungen: Durch die seit September geltende Vorlagepflicht einer Bescheinigung der zuständigen Sozialkasse können Betriebe fortan vor der öffentlichen Auftragsvergabe auf ihre  Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit überprüft werden.
    Mindestlohn-Manipulationen werden so erschwert, der Kampf gegen Schwarzarbeit am Bau kann effektiver geführt werden. Das teilten die bündnispartner heute bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit. zum Artikel

    Effektiver Kampf gegen die Schwarzarbeit

    Erfolge für das Bündnis für Regeln am Bau.

    Ein Gast-Kommentar von Dietmar Witt, Geschäftsführer der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes in Magazin BAU von Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg e.V. Ausgabe: Dezember-2009

    Mit Stolz wird verkündet, daß Berlin eine Vorreiterrolle bei der Schwarzarbeitsbekämpfung übernimmt, denn seit dem September 2009 wird als  voraussetzung für die Aufnahme in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für Berlin und Brandenburg von den Baubetrieben verlangt, eine Bescheinigung der zuständigen Sozialkasse vorzulegen, aus der sich auf die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Betriebe schließen läßt. Für die öffentliche Auftragsvergabe sind das wichtige Informationen, mit denen Mindestlohnverstöße und Schwarzarbeit von vornherein verhindert werden können. zum Artikel