Arbeitgeber


Unternehmen der Baubranche
und die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes

Am 15. November 1949 wurde die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes gegründet.

Die Gründung der Kasse als gemeinsam getragene Einrichtung der Tarifvertragsparteien beruht auf dem Tarifvertrag des Baugewerbes vom 09. April 1949.

Die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes erfüllt nunmehr die tarifvertraglich festgelegten Aufgaben für folgende Gewerbe der Baubranche:

Baugewerbe

  • Durchführung des Urlaubs- und Berufsbildungsverfahrens
  • Der Einzug der Beiträge für das Sozialkassenverfahren und der Winterbeschäftigungsumlage erfolgt durch die ULAK (SOKA-BAU) in Wiesbaden

Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

  • Durchführung des Urlaubsverfahrens
  • Durchführung des Sozialkassenbeitrags

Gerüstbauerhandwerk

    Achtung!
    Ab Januar 2016 findet ein Zuständigkeitswechsel statt - danach wird die Sozialkasse des Gerüstbauergewerbes in Wiesbaden (www.sokageruest.de ) für sämtliche Betriebe des Gerüstbauerhandwerks zuständig sein.

  • Durchführung des Urlaubs- und Lohnausgleichs- und Überbrückungsgeldverfahrens
  • Das Berufsbildungsverfahren wird von der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes, Wiesbaden, durchgeführt
  • Einzug des Sozialkassenbeitrags und der Winterbeschäftigungsumlage

Für die Arbeitgeber der Baubranche entstehen durch die tarifvertraglichen Vereinbarungen Verpflichtungen und Rechte gegenüber der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes. Die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge bedingt, dass alle dem räumlichen und betrieblichen Geltungsbereich der Tarifverträge zugehörenden Betriebe an den Sozialkassen- und Beitragsverfahren teilnehmen müssen.