Arbeitgeber


Unternehmen der Baubranche
und die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes

Am 15. November 1949 wurde die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes gegründet.

Die Gründung der Kasse als gemeinsam getragene Einrichtung der Tarifvertragsparteien beruht auf dem Tarifvertrag des Baugewerbes vom 09. April 1949.

Die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes erfüllt nunmehr die tarifvertraglich festgelegten Aufgaben für folgende Gewerbe der Baubranche:

Baugewerbe

  • Durchführung des Urlaubs- und Berufsbildungsverfahren
  • Der Einzug der Beiträge für das Sozialkassenverfahren erfolgt durch die ZVK in Wiesbaden

Gerüstbauerhandwerk

  • Durchführung des Urlaubs- und Lohnausgleichsverfahrens
  • Durchführung des Beitragseinzugsverfahrens und Einzug der Winterbeschäftigungsumlage

Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

  • Durchführung des Urlaubsverfahrens
  • Durchführung des Beitragseinzugsverfahrens

Für die Arbeitgeber der Baubranche entstehen durch die tarifvertraglichen Vereinbarungen Verpflichtungen und Rechte gegenüber der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes. Die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge bedingt, dass alle dem räumlichen und betrieblichen Geltungsbereich der Tarifverträge zugehörenden Betriebe an den Sozialkassen- und Beitragsverfahren teilnehmen müssen.